Transportmittelunfall - Transportversicherung

Eine Transportmittelunfall liegt vor, wenn bei einem Unfall des Transportmittels (z.B. LKW, Schiff, Flugzeug oder Bahn) die transportierte Ware zerstört oder beschädigt wird. Es muss sich um ein von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis handeln. Eine Ausnahme besteht in der Autoinhaltsversicherung, bei der auch die Notbremsung und dadurch entstehende Schäden als mitversichert gelten.

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