Versicherungsbedarf in der Transportversicherung - Übersicht

Während eines Transportes sind Sachen naturgemäß besonders gefährdet. Die normale Sachversicherung geht in der Regel von einem festen Standort der versicherten Sachen in einem im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude aus, nur in Ausnahmefällen und unter großen Einschränkungen sind die Sachen auch außerhalb versichert. Vor allem die größte Gefahr für die Sachen wird nicht durch die normale Sachversicherung abgedeckt, der Unfall des Transportmittels bzw. Strandung des Schiffes.

Beim Transport haben mehrere Parteien ein Interesse daran, den Verlust oder die Beschädigung der Ware zu vermeiden oder zumindest einen Schadenersatz für den Warenwert und ggf. einen imaginären Gewinn zu erhalten:

  • Der Eigentümer der Ware, wobei das Eigentum oder zumindest die Gefahrtragung je nach Vereinbarungen im Kaufvertrag zu unterschiedlichen Zeitpunkten (zu Beginn, während oder gegen Ende des Transports, dargestellt durch die Incoterms) vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
  • Der Spediteur und der Frachtführer, die beide eine Haftung treffen kann, wenn sie die Ware nicht ordnungsgemäß zustellen können.

Deshalb gibt es sowohl Versicherungen, die das Interesse des Eigentümers abbilden – z.B. Warentransportversicherung, Autoinhaltsversicherung, Ausstellungsversicherung, Musterkollektionsversicherung, Einheitsversicherung – als auch Versicherungen für das Interesse des Haftenden – z.B. Speditionsversicherung, Hakenlastversicherung.

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