Umbauarbeiten

Der Versicherungsschutz der Verbundenen Wohngebäudeversicherung ist während Umbauarbeiten eingeschränkt, sofern das Gebäude durch den Umbau nicht für seinen Zweck nutzbar (also in der Regel bewohnbar) ist. Während der Umbauzeit entfällt die Mitversicherung von:

  • Leitungswasser, Rohrbruch (§ 6 Abs. 3f VGB 2000)
  • Sturm und Hagel (§ 8 Abs. 4e VGB 2000)

Außerdem kann der Umbau wertsteigernd wirken und eine Neuberechnung der Versicherungssumme erforderlich machen, beispielsweise bei:

  • Anbauten, zusätzlichen Geschossen, Dachgeschossausbau: Erhöhung des umbauten Raums, Erhöhung der Wohnfläche, die zur Erhöhung des Gebäudeneubauwertes führen.
  • Sanierung und Umbau, zum Beispiel Einbau von Mehrscheibenisolierverglasungen, höherwertige Sanitär- und Elektroinstallationen, Wandverkleidungen und Bodenbeläge, Außenwandverkleidung etc., die zur Erhöhung des Gebäudeneubauwertes führen.

Weiterführende Links

Bezugsfertigkeit

Wohngebäudeversicherung: Versicherte Gefahren

Wohngebäudeversicherung

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