Umweltbasisdeckung (BHV)

Versicherungsschutz besteht für Umwelteinwirkungen, die im 
Zusammenhang mit dem im Versicherungsschein beschriebenen Risiko 
stehen, soweit diese Umwelteinwirkungen nicht von Anlagen oder 
Tätigkeiten ausgehen oder ausgegangen sind, die unter den 
Anwendungsbereich der Risikobausteine Ziffer 2.1 bis 2.6 fallen, 
unabhängig davon, ob diese Risikobausteine vereinbart wurden oder 
nicht

Beispiele:

  • Nach einem Brand im Baustofflager des VN kommt es zu Personenschäden durch die Freisetzung von Schadstoffen aus Dämm- und Isoliermaterial, sowie zu Gewässerschäden durch kontaminiertes Löschwasser und Verrußungsschäden an den Gebäuden der Nachbarschaft.
  • Ein Arbeiter des VN überquert mit seinem Arbeitsgerät in Ausführung einer dienstlichen Verrichtung unachtsam die Straße. Ein Tanklastfahrzeug, das Benzin geladen hat, muss deshalb ausweichen und prallt gegen eine Pizzeria. Es entstehen erhebliche Personen- und Sachschäden.


Standardmäßig zusätzlich mitversichert sind bei Risiken des Baugewerbes zusätzlich:

Aktuelle Nachrichten