Valoren- und Bankvalorenversicherung

Gegenstand der Versicherung

Versicherungsschutz besteht von der Einlieferung bei der Beförderungsanstalt bzw. Übergabe an die Begleitperson bis zur Auslieferung an den Empfänger gegen die Transportgefahren wie z. B.

  • Verlust, Minderung oder Beschädigung durch Diebstahl, Raub,
  • Feuer, Blitzschlag, Explosion und andere Elementarereignisse,
  • höhere Gewalt, Unfall des Transportmittels,
  • Tod, Unfall oder plötzliche Erkrankung der Begleitperson, wodurch die erforderliche Sorgfalt bei Valorentransporten ausgeschlossen oder nachweislich behindert war.

Es handelt sich um eine Allgefahrendeckung für Versendungen und Bezüge durch Beförderungsunternehmen. Zum Kundenkreis zählen Banken, Sparkassen sowie Industrie- und Handelsunternehmen.

Leistungen des Versicherers

Versicherungsgegenstand sind u. a. Bargeld, geldwerte Papiere, Zinsscheine, Aktien, Wechsel, Wertmarken, Gold, Silber, Dokumente.

Als Versicherungssumme ist der Kurswert oder der Marktpreis der versicherten Gegenstände am Abgangsort zu vereinbaren.

Die Versicherungsprämie wird nach dem Bankvalorentarif berechnet. In diesem Tarif wird genau festgelegt, wie die einzelnen Valoren zu unterteilen, welche Verpackungsvorschriften und Versandbestimmungen sowie Maxima zu beachten sind.

Vertragsgrundlagen

DTV Valoren-Transportversicherungsbedingungen 2000 in der Fassung 2004, DTV Valoren 2000/2004, Bestimmungen für die laufende Versicherung, Kriegsklausel, Streik- und Aufruhrklausel, Beschlagnahmeklausel.

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