Verhüllte Obliegenheit

Eine Obliegenheit ist nicht immer leicht als solche zu erkennen. Soll ein Verhalten nur bei Verschulden zugerechnet werden, dann kann es sich rein sprachlich um eine Risikoabgrenzung handeln, die aber in Wirklichkeit als verhüllte Obliegenheit anzusehen ist. Entscheidend für die Zuordnung ist letztlich, ob die Bestimmung eine individualisierende Beschreibung enthält, für was der Versicherer (allein) Versicherungsschutz gewähren will (Risikobegrenzung), oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er den Versicherungsschutz behält oder ob er ihn verliert (Obliegenheit).

Obliegenheiten können durch Sicherheitsvorschriften konkretisiert werden, z. B. durch Feuer- und Unfallverhütungsvorschriften, die aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassen worden sind.

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