Versicherte Personen (Gesetzliche Rentenversicherung)

In der gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sind pflichtversichert:

  • Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind.
  • Behinderte, Umschüler in bestimmten Einrichtungen.
  • Wehr- und Zivildienstleistende.
  • Personen während der Kindererziehungszeit.
  • Nicht erwerbsmäßige Pfleger von Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld (bzw. Arbeitslosengeld II).
  • Vorruheständler unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Bestimmte Selbstständige, insbesondere arbeitnehmerähnliche Selbstständige sowie Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherung).

Bestimmte Personen können auf Antrag versicherungspflichtig werden:

  • Selbstständige, wenn sie dies innerhalb von fünf Jahren nach Existenzgründung bzw. nach Beendigung der Versicherungspflicht wegen der Selbstständigkeit beantragen.
  • Entwicklungshelfer
  • Zeitlich begrenzt im Ausland Tätige.

Außerdem gibt es noch unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung (§ 7 SGB VI).

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