Versicherungs- und Leistungsdauer (BU)

Die Begriffe Versicherungs- und Leistungsdauer sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung erklärungsbedürftig.

Versicherungsdauer:

Kommt es in diesem Zeitraum zur Berufsunfähigkeit, wird die Leistung (z.B. die BU-Rente) gezahlt. Liegt der Zeitpunkt der BU-Feststellung außerhalb dieses „Zeitfensters“, wird keine Leistung fällig.

Leistungsdauer:

Die Rente wurde innerhalb der Versicherungsdauer festgestellt und wird nun innerhalb der Leistungsdauer an den Kunden ausgezahlt. Die Leistungsdauer kann länger sein als die Versicherungsdauer, aber nicht umgekehrt. Die BU-Rente wird bis maximal zum Ende Leistungsdauer ausgezahlt.

Die Entkopplung dieser beiden Parameter obliegt in aller Regel dem Versicherungsnehmer alleine. Mit der Reduzierung von Leistungsdauern können Versicherungsprämien gespart werden. Aber Vorsicht: Mit zunehmenden Alter nimmt auch das BU-Risiko signifikant zu.

Bei „Risikoberufen“ werden seitens der Versicherungsgesellschaften die Versicherungsdauern auf bestimmte Alter (z.B. 50, 55, 60 Jahre) maximiert, um das Risiko ihrerseits zu begrenzen.

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