Versicherungsförmige Durchführungswege (bAV)

Bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen wird die betriebliche Altersversorgung von externen Versorgungsträgern, z. B. Lebensversicherungsunternehmen, durchgeführt. Deshalb sind sie gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen weit verbreitet, da diese Unternehmen die Versorgungsrisiken nicht selbst tragen wollen oder können. Für sie kann es besonders vorteilhaft sein, die komplexe Verwaltung der Betriebsrenten auf einen externen Spezialisten zu übertragen.

Rechtsbeziehungen

Bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen gibt es drei Beteiligte, die in verschiedenen Verhältnissen zueinander stehen:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der externe Versorgungsträger.

Die drei beteiligten Partner bei Versorgungszusagen mit versicherungsförmigen Durchführngswegen

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Der Arbeitgeber ist in dieser Beziehung immer der Versicherungsnehmer und der Beitragsschuldner (Beitragszahler), auch wenn es sich um Beiträge des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung handelt. Dem Arbeitgeber stehen die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag zu. Er erteilt im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses seinem Arbeitnehmer eine wertgleiche Zusage auf Versorgungsleistungen der betrieblichen Altersversorgung. In dieser wird auch geregelt, wer die Zusage wirtschaftlich trägt, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung.

Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person und der Bezugsberechtigte im Erlebensfall. Das Bezugsrecht im Todesfall kann einer Person im Sinne des engen Hinterbliebenenbegriffes (siehe AUCH UNTER Besteuerung) gewährt werden. Der Arbeitnehmer willigt schriftlich in den Vertragsabschluss ein.

Der externe Versorgungsträger ist der dritte Beteiligte bei diesen Verhältnissen. Bei ihm schließt der Arbeitgeber den Versicherungsvertrag auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Der externe Versorgungsträger leistet bei Eintritt des Versorgungsfalles direkt an die bezugsberechtigten Personen. Damit sind der Arbeitnehmer und das Versicherungsunternehmen durch das Leistungsverhältnis verbunden.

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