Versicherungsfall (Produkt-HV)

Zu Ziff. 8.1 und 8.2: Versicherungsfall

Der Zeitpunkt des jeweiligen für den Versicherungsfall maßgeblichen Schadenereignisses im Rahmen von Ansprüchen wegen Vermögensschäden wird an dieser Stelle für die Ziff. 4.2 ff. definiert.

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