Versicherungsfreie Personen (Gesetzliche Krankenversicherung)

In der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind folgende Personenkreise versicherungsfrei und können sich nur in Einzelfällen freiwillig versichern:

  • Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Selbstständige mit Ausnahme der Scheinselbstständigen, Künstler und Landwirte
  • Freiberufler
  • Beamte, auch pensionierte Beamte, sowie Geistliche und Lehrer, die beamtenrechtlichen Vorschriften unterliegen
  • Öffentliche Bedienstete mit Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge
  • Studenten, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
  • Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie in den letzten fünf Jahren vorher nicht Mitglied der GKV waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit auch nicht versicherungspflichtig waren
  • Kurzfristig geringfügig Beschäftigte

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