Versorgungsausgleich (Gesetzliche Rentenversicherung)

Der Versorgungsausgleich ist die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen (ähnlich dem Zugewinn-Ausgleich) im Falle der Scheidung. Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den werthöheren Anwartschaften oder Aussichten auf eine höhere Versorgung.

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