Vertragsabschluss (Private Krankenversicherung)

Liegen die Voraussetzungen zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung vor, muss ein Antrag an die entsprechende private Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer gestellt werden.

Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung sollte auf gar keinen Fall vor der Annahmeerklärung der privaten Krankenversicherung vollzogen werden. Anderenfalls kann es passieren, dass zum Beispiel wegen relevanter Vorerkrankungen der private Versicherungsschutz verwehrt ist und überhaupt kein Versicherungsschutz besteht.

Wichtig beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist es, sowohl Leistungen als auch Prämien miteinander zu vergleichen. Hilfreich in diesem Zusammenhang sind Produkt- und Finanz-Ratings der PKV-Unternehmen. Hilfreich können auch elektronische Vergleiche der unterschiedlichen Bedingungswerke sein.

Natürlich können diese Ratings nicht die persönliche Beratung ersetzen. Hier ist der freie Vermittler gefragt. Seine Beratungskompetenz in der ganzheitlichen und qualifizierten Krankenversicherungsberatung ist der Schlüssel für einen passenden Versicherungsschutz.

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