Wehrdienst / Zivildienst (Gesetzliche Rentenversicherung)

Wer aufgrund gesetzlicher Pflicht mehr als drei Tage Wehr- oder Zivildienst leistet, ist grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden aufgrund eines fiktiven Verdienstes in Höhe von etwa 60 Prozent des Durchschnittseinkommens vom Bund allein getragen.

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