Wertbehältnis

Die Aufbewahrung von Wertsachen wird meistens von der Aufbewahrung in einem entsprechend gesicherten Wertbehältnis abhängig gemacht, sobald je nach Versicherer unterschiedlich hohe Wertgrenzen überschritten werden.

Als Wertbehältnis in der Hausratversicherung (Abschnitt A § 13 b) VHB 2008) gilt ein verschlossener Wertschutzschrank mit Anerkennung durch den Verband der Schadenversicherer (VdS), der mindestens 200 kg wiegt und fachmännisch nach den Vorschriften des Herstellers verankert oder bündig in Wand oder Boden eingelassen ist.

In der gewerblichen Versicherung wird die Mitversicherung hauptsächlich von Bargeld über die Pauschaldeklaration von der Sicherungsklasse des Wertbehältnisses abhängig gemacht. Es werden unterschieden:

  • Einfache Behältnisse: Einwandige Stahlschränke, Schreibtische, Registrierkassen.
  • Sicherungsstufe B: Mehrwandiger Stahlschrank mit mindestens 300 kg Gewicht oder mindestens fest und bündig eingemauert, dabei mindestens mit einem 10 cm dicken Betonmantel umgeben. Der Schrank muss zumindest Schutz gegen Angriffe mit einfachen Einbruchswerkzeugen und gegen Brände bieten.
  • Sicherungsstufe C: Ein- oder mehrwandiger Wertschrank mit Prüfung durch die Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.V. und mindestens 300 kg schwer. Mit der Zusatzbezeichnung „F“ bietet er Schutz gegen kleinere Brände.
  • Panzer-Geldschrank: Entsprechend den Richtlinien der Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.V. und weist die Sicherheitsstufen E 10, D 20 oder D 10 auf, bei älteren Geldschränke auch E, D 2 und D 1.

Weiterführende Links

Hausratversicherung: Versicherte Sachen

Gewerbliche Sachversicherung: Versicherte Sachen

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