Wohngebäudeversicherung: Versicherte Sachen
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Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück. Weitere Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind (Abschnitt A § 5 Abs. 1 VGB 2008).
Mitversichert sind
- Einbaumöbel und -küchen, soweit diese individuell für den jeweiligen Raum angefertigt wurden. Ansonsten sind sie in der Hausratversicherung mitversichert
- Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen
- Zubehör
Weiterführende Links
Wohngebäudeversicherung
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