Zahlungen der Erwerbsunfähigkeits-Rente

WANN, WIEVIEL & WIE LANGE ERWERBSMINDERUNGSRENTE?

Die Erwerbsminderungsrente (EMR) wird mit dem Beginn des siebten Monats nach Feststellung der Erwerbsminderung für vorläufig drei Jahre gezahlt.

Im Fall der Fälle erhalten Arbeitnehmer in der Regel noch sechs Wochen lang ihre gesetzlich garantierte Lohnfortzahlung von dem Arbeitgeber. Danach greift das niedrigere Krankentagegeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Krankenversicherte sollten unbedingt darauf achten, für diesen Fall mit einer ausreichenden Krankentagegeldversicherung vorgesorgt zu haben.

RENTENLEISTUNG AB DEM 7. MONAT
* Die EMR wird grundsätzlich erst ab dem 7. Monat nach    
  Erkrankung gezahlt.
* Die Rente wird in aller Regel zeitlich befristet gezahlt.
* Alle 3 Jahre wird die Anspruchsvoraus-setzung überprüft.
* Nach 9 Jahren Rentenbezug wird die Rente zur „Dauerrente“.

RENTE AUF ZEIT

Die Erwerbsminderungsrente wird in aller Regel als Zeitrente auf drei Jahre befristet gezahlt.

Danach erfolgt eine Überprüfung, ob noch Erwerbsminderung im Sinne der Definition vorliegt. Wird die Rente insgesamt neun Jahre fortlaufend gezahlt, wird sie zur Dauerrente.

Erreicht der Versicherte die Regelaltergrenze wird die Zahlung der Erwerbsminderungsrente gestoppt. Im Anschluss wird die Altersrente gezahlt. In aller Regel auf gleich niedrigem Niveau wie zuvor die Erwerbsminderungsrente auch. Das bedeutet: Die Versorgungslücke im Alter bleibt auch hier weiter bestehen.

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