Zeitwert - Versicherungswert

Der Zeitwert ist ein Versicherungswert, der Alter und Abnutzung einer Sache mit einem Abschlag vom Neuwert berücksichtigt.

Der Zeitwert kommt als Versicherungswert beispielsweise in folgenden Versicherungszweigen in Frage:

  • Hausrat, wenn die Sachen einen Wert von weniger als 50 Prozent des Neuwertes aufweisen (§ 4 Abs. 1 VHB 74), in neueren VHB ist statt dessen nur noch von Sachen die Rede, die nicht mehr für ihren Zweck gebraucht werden und dann zum gemeinen Wert versichert gelten.
  • Sachversicherung auf Basis von Einzelbedingungen (z.B. § 5 Abs. 1b AFB 87), auch hier wie bei den VHB 74 nur für Gebäude oder Sachen mit geringem Restwert.
  • Elektronikversicherung, wenn eine Wiederherstellung zerstörter Sachen unterbleibt (§ 9 Abs. 4 ABE 1997).

Der Zeitwert ist Gegenstand von § 10 Nr. 1 c) VGB 2010 (1914) und kann in der Wohngebäudeversicherung vereinbart werden.  Er ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzung  (Verschleiß).

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