Ärztliche Untersuchung

Die Risikoeinschätzung in der Lebensversicherung erfolgt grundsätzlich nach den Angaben im Antrag zur Gesundheitssituation der zu versichernden Person. Geben diese aber nicht genug Aufschluss oder übersteigt ein Antrag bestimmte Versicherungssummen gemäß den Zeichnungsrichtlinien des Lebensversicherers, ist eine ärztliche Untersuchung durchzuführen. Diese wird entweder von einem vom Lebensversicherer beauftragten Arzt vorgenommen oder an Hand umfassender Fragen des Versicherers von einem von der versicherten Person gewählten Arzt durchgeführt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...