Im Gegensatz zum Privatrecht regelt das öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat. Hierzu zählt z.B. das Strafrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Steuerrecht. Ansprüche aus Vorschriften des öffentlichen Rechts sind nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. D&O-Versicherung) Gegenstand der Haftpflichtversicherung.
Quellenhinweis:
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