Die 50% Klausel besagt:
Der Vertriebspartner (VP) haftet solange, bis der Kunde doppelt so viel einbezahlt hat, wie der Vertriebspartner Provision erhalten hat.
Beispiel:
Erhält der VP 40 ‰ rechnet sich die 50% Klausel wie folgt:
= (Bewertungsumme/1000 x 40 x 2) / Monatsbeitrag
ergibt z.B. 24 Monate
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