AGB-Klausel

Deckungserweiterung zur Betriebshaftpflichtversicherung, wonach sich der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nicht auf Haftungsausschlüsse beruft, die in den rechtswirksam zwischen Versicherungsnehmer und Anspruchsteller vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sind, sofern trotz der AGB weiterhin eine gesetzliche Haftung besteht.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...