Ist ein Gebäude zum Abbruch bestimmt, so führt dieser Umstand zu einer dauernden Entwertung. Der geringere Wert, der sich dadurch ergibt, ist der Abbruchswert. Er entspricht dem Wert des bei einem Abbruch vor Schadeneintritt zu gewinnenden Materials abzüglich der dafür anfallenden Kosten des Abbrechens und tendiert häufig gegen Null.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...