Abrufoption

Besondere Vereinbarung zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung, nach der zwar ein fester Vertragsablauftermin als vereinbart gilt, die Leistung aber bereits vorzeitig innerhalb einer bestimmten Bandbreite - z.B. fünf Jahre - abgerufen werden kann. Die Ablaufleistung fällt dann dementsprechend unterschiedlich aus, allerdings bietet die Abrufoption den Vorteil, dass der Versicherungsnehmer flexibel nach Bedarf über seine Leistung verfügen kann.

Der Versicherte muss besonders beachten, dass er bei seit dem 1.1.2005 abgeschlossenen Verträgen durch einen frühzeitigen Abruf vor Alter 60 steuerliche Nachteile erleiden kann.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...