Vergütung des Versicherungsvermittlers für die erstmalige Vermittlung eines Versicherungsvertrags. Sie wird in der Regel in einem prozentualen Verhältnis zu der vom Kunden bezahlten Prämie berechnet.
Üblich ist, dass Ausschließlichkeits- und Mehrfachvertreter in den Komposit-Versicherungssparten eine erhöhte Abschlussprovision (AP) erhalten, anders als Versicherungsmakler, deren Courtage als durchlaufende Provision für den Abschlussfall nicht besonders erhöht ist. In den Personenversicherungszweigen Lebens- und Krankenversicherung hingegen ist für alle Vermittlertypen eine einmalige, erhöhte Abschlussprovision üblich, die den besonderen Beratungsaufwand in Zusammenhang mit dem Abschluss honoriert.
Die AP ist mit Zahlung der Prämie durch den Kunden fällig nach dem Grundsatz, dass die Provision das Schicksal der Prämie teilt. Sie wird ausschließlich vom Versicherungsunternehmen bezahlt, das die AP in die Versicherungsprämie einkalkuliert.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...