Ausgangsbasis für die Ermittlung des Zeitwertes ist bei Hausrat, Gebrauchsgegenständen, Arbeitsgeräten und Maschinen der Wiederbeschaffungspreis, und bei Gebäuden der ortsübliche Bauwert, also der Wert vergleichbarer neuer Sachen bzw. Neubauten. Die Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert ergibt den Abzug neu für alt. Dies ist die Wertminderung infolge Abnutzung, Alter und Gebrauch.
Quellenhinweis:
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