Form der Selbstbeteiligung, die in vielen Versicherungssparten angewandt wird. Dabei hat der Versicherungsnehmer von jedem Schaden bis zur vereinbarten Höhe einen Anteil selbst zu tragen, entweder als festen Betrag, als prozentualen Anteil oder als Kombination aus beiden.
Der Versicherungsnehmer hat von jedem Schaden einen Anteil von 10 Prozent, mindestens aber
1.000 EUR, als Selbstbeteiligung zu tragen.
Beispiele:
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...