Unter Abzweigung versteht man die Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf mehrere Nebengrundstücke mit Begrenzung der Versicherungssumme für das einzelne Grundstück. Eine Abzweigung erfolgt häufig dann, wenn Zweigbetriebe, Teilbetriebe oder Lager in den Feuerversicherungsvertrag des Hauptbetriebes einbezogen werden.
Quellenhinweis:
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