Allgefahrendeckung

Auch AllRisk genannt.

Unter dem Begriff der Allgefahrendeckung wird der Versicherungsschutz bezeichnet, der sich über alle denkbaren Gefahren erstreckt. In der Regel ist das die Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen aufgrund von Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub von versicherten Sachen. Soweit diese Ereignisse unvorhersehbar und vom Versicherer in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, bzw. der Ausschluss vom Versicherungsnehmer gewünscht wurde, besteht Versicherungsschutz.


Weiterführende Links

Hausratversicherung: Allgefahrendeckung

Allgefahrendeckung (Elektronik)


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