Durch die "Zusatzbedingungen Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden" können Schäden an bestehenden Altbauten mitversichert werden, an denen Aus- und Umbauten stattfinden.
Ausgeschlossen bleiben:
Die Altbautenversicherung schließt eine Deckungslücke, da die Bauleistungsversicherung nur den Neubau absichert und die Gebäudeversicherung die typischen baubedingten Schäden nicht einschließt.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...