Alternative Heilmethoden (Krankenversicherung)

Kosten für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel werden erstattet, wenn sie von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Dies ist bei den meisten Behandlungen - auch durch Heilpraktiker - der Fall. Darüber hinaus wird für alternative Methoden und Arzneien geleistet, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben. Das medizinisch notwendige Maß darf aber nicht überschritten werden.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...