Altersrente für langjährig Versicherte (Gesetzliche Rentenversicherung)

Anspruch hierauf haben Versicherte, die das 62. Lebensjahr vollendet haben, die Wartezeit von 420 Monaten (35 Jahren) erfüllen und vor Vollendung des 65. Lebensjahres bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten.

Die vorgezogene Rente kostet allerdings einen Abschlag.

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Altersrente (Gesetzliche Rentenversicherung)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...