Weniger gesunde, erblich belastete, kranke oder leidende Personen bezeichnet man als anomale Risiken. Diese Risiken können mit entsprechenden Zuschlägen oder Leistungsbeschränkungen versichert werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings das Vorliegen ausreichenden statistischen Materials über die Sterblichkeit von Personengruppen mit gleichen Krankheitserscheinungen.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...