Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) (Gesetzliche Rentenversicherung)

Dieses Gesetz enthält die Bestimmungen zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften der Zusatz- und Sonderversorgungen der ehemaligen DDR in der gesetzlichen Rentenversicherung.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de