Die Rechte und Pflichten von Organmitgliedern (z. B. Vorstände und Geschäftsführer) gegenüber ihren Unternehmen sind häufig in einem Anstellungsvertrag geregelt. Hieraus können Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien z. B. über Bezüge, Ruhegehälter, Wettbewerbsverbote etc. resultieren. Die daraus entstehenden Kosten können über eine in Ergänzung zur Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung abgeschlossene Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung gedeckt werden.
Der Versicherungsschutz umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem der versicherten Funktion zu Grunde liegenden Anstellungsvertrag. Der Rechtsschutzversicherer trägt die hierbei entstehenden Kosten.
Der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein genannte versicherte Person in ihrer dort bezeichneten Eigenschaft, z. B. als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer GmbH.
Folgende Kosten ersetzt der Versicherer:
Die Versicherungssumme steht je Rechtsschutzfall zur Verfügung und sollte mindestens 150.000 EUR betragen.
Der Selbstbehalt liegt in der Regel bei 2.500 EUR.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn
Siehe Rechtsschutzversicherung
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...