Arbeitgeberwechsel (Gesetzliche Krankenversicherung)

Beim Wechsel des Arbeitgebers sind Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig, wenn ihr neues Einkommen hochgerechnet oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse muss vom Arbeitnehmer allerdings gekündigt werden.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...