Beim Wechsel des Arbeitgebers sind Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig, wenn ihr neues Einkommen hochgerechnet oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse muss vom Arbeitnehmer allerdings gekündigt werden.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...