Bei Aufräumungskosten handelt es sich um die Kosten, die anfallen für das Aufräumen der Schadenstätte, den Abtransport der zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und das Ablagern oder das Vernichten nach einem Versicherungsfall.
Aufräumungskosten sind im Rahmen der industriellen Feuerversicherung in einer besonderen Position der Deklaration zusammen mit den Abbruch- und Feuerlöschkosten versicherbar. Die Versicherungssumme wird hier individuell vereinbart.
In der Geschäftsversicherung besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Pauschaldeklaration innerhalb bestimmter Entschädigungsgrenzen.
Über die Hausratversicherung werden Aufräumungskosten (zusammen mit anderen Kosten) bis zur Gesamtversicherungssumme zuzüglich weiteren meist 10% ersetzt.
Bei der Gebäudeversicherung werden Aufräumungskosten als die notwendigen Aufwendungen verstanden, die für das Aufräumen der Schadenstätte und das Abfahren von Schutt und Trümmern zur nächsten Ablagerungsstätte entstehen. Abbruchkosten sind die entstehenden Kosten für einen im Versicherungsfall notwendig werdenden Abbruch stehen gebliebener Gebäudeteile und das Abfahren zur nächsten Ablagerungsstätte. Diese Kosten werden bis zu einem individuell zu vereinbarenden Betrag ersetzt.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass durch entstehende Aufräumungskosten die Versicherungssumme überschritten werden kann (z.B. bei einem Totalschaden). Daher ist, entsprechend der Sparte, bei der Ermittlung der Versicherungssumme zu prüfen, ob Aufräumungskosten auf erstes Risiko, als gesonderte Position oder im Rahmen der Versicherungssumme gedeckt sind.