Auslandsreise-Krankenversicherung (Krankenversicherung)

Tarifart der Privaten Krankenversicherung (PKV). Sie wird für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung als Zusatzversicherung angeboten, da sie bei Auslandsaufenthalten in vielen Ländern keinen oder nur eingeschränkten Versicherungsschutz genießen. Auch Versicherte in der PKV können sie abschließen, sofern sie nicht in einer Vollversicherung bereits enthalten ist. Übernommen werden ambulante und stationäre Behandlungskosten, Rücktransport oder Überführung Verstorbener.

Der Bedarf ergibt sich bei Versicherten in der GKV vor allen Dingen aus folgenden Gründen:


Quellenhinweis:: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...