Auslandsrisiken (Rückruf-V)

Der Versicherungsschutz bezieht sich grundsätzlich auch auf Versicherungsfälle / Rückrufe im Ausland, unabhängig davon, ob die Produkte durch Direkt- oder Indirekt-Exporte dorthin gelangt sind.

Abweichend hiervon wird im Hinblick auf die besondere Risikosituation für die Erzeugnisse, die sich in den USA, US-Territorien oder in Kanada befinden, kein automatischer Versicherungsschutz geboten. Hiervon sind zunächst Rückrufe betroffen, die ausschließlich diese Länder betreffen.

Darüber hinaus besteht bei einer weltweiten Rückrufaktion auch kein Versicherungsschutz für diejenigen Teile in diesen Ländern.

Beispiel:


Das US-/Kanada Risiko ist in der Risikoanalyse besonders zu behandeln, wobei zu unterscheiden ist zwischen

Beim unbekannt indirekten Export ist dem VN nicht ersichtlich, dass sein Erzeugnis in die USA, US-Territorien oder nach Kanada gelangt. Ein daraus resultierendes Rückrufrisiko kann aber letztlich eine Vielzahl an Herstellern treffen, so dass es geboten sein kann, den Auslandsversicherungsschutz auch auf dieses Exportrisiko auszuweiten. Gleichwohl gilt es auch hier, die besondere Risikosituation in den USA zu beachten.

Die Kostenklausel gilt für sämtliche im Ausland eintretende Versicherungsfälle sowie für Ansprüche aus inländischen Versicherungsfällen, die im Ausland geltend gemacht werden.