Bestehen bestimmte Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, bedeutet dies für den Versicherer ein erhöhtes Risiko. Dieses lässt sich nicht immer durch eine höhere Prämie ausgleichen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Vorerkrankungen und/oder Unfallfolgen vertraglich vom Versicherungsschutz auszuschließen.
Beispiel für eine Ausschlussklausel: "Es gilt als vereinbart, dass Erkrankungen der Wirbelsäule sowie die damit ursächlich zusammenhängenden Folgen einen Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bedingen."