Bauarbeiten

Werden auf einem versicherten Grundstück Bauarbeiten durchgeführt, ist damit oft eine vorübergehende Abweichung von den einschlägigen Sicherheitsvorschriften verbunden, was möglicherweise gleichzeitig eine Gefahrerhöhung bedeutet. Diese Abweichungen werden nicht als vertragsrelevante Verstöße gewertet, wobei als vorübergehend eine Frist von längstens vier Wochen gilt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...