Durch besondere Vereinbarung können Schäden am Baugrund in der Bauleistungsversicherung eingeschlossen werden. Damit sind Schäden am Untergrund gemeint, die durch die Bautätigkeit entstehen und beseitigt werden müssen. Die Kosten werden auf erstes Risiko versichert.
Ausgeschlossen bleiben dennoch Schäden durch Gründungsmaßnahmen oder Grundwasser oder durch Eigenschaften oder Veränderungen des Baugrundes (§ 2 Abs. 4b ABN 86/94).
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...