Bausachverständiger

Die Ermittlung der Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung kann durch einen Bausachverständigen erfolgen, wenn zum Beispiel andere Verfahren nicht möglich oder sachgerecht sind. Anerkennt der Versicherer die Schätzung des Sachverständigen, kann der Versicherungsnehmer den Unterversicherungsverzicht in Anspruch nehmen (§ 12 VGB 2000).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...