Die Versicherungssumme in der Bauleistungsversicherung wird im Wesentlichen aus der Bausumme gebildet, das sind die Bauleistungen einschließlich Stundenlohnarbeiten und dem Neuwert von Baustoffen und Bauteilen, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen, jeweils ohne Mehrwertsteuer (§ 5 ABU 86/94).
Quellenhinweis:
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