Bauvorhaben sind Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- oder Grabearbeiten. Die gesetzliche Haftung des Versicherungsnehmers als Bauherr ist bis zu einer Bausumme von meistens 50.000 EUR je Bauvorhaben mitversichert. Einige Versicherer decken das Risiko nur mit einer geringeren Summe von z.B. 25.000 EUR. Vereinzelt wird auch die volle Mitversicherung im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden angeboten.
Die Bausumme ergibt sich aus dem Wert der Leistungen, entweder durch einen Unternehmer durchgeführt oder einen adäquaten Wert erbrachter Eigenleistungen.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...