Beamte

Das Beamtenverhältnis stellt eine besondere Form des Dienstverhältnisses dar. Der Beamte soll in der Regel hoheitliche Aufgaben des Staates erfüllen und wird arbeitsrechtlich deshalb anders behandelt als Angestellte. Der Staat als Arbeitgeber sieht sich verpflichtet, neben einer Alters- auch eine Gesundheitsvorsorge zu übernehmen. Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamte haben Anspruch auf eine Beihilfe zu ihren Kosten der ärztlichen, zahnärztlichen oder Krankenhausbehandlung.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...