Für den Arbeitnehmer ist die bAV eine wichtige Sozialleistung des Arbeitgebers, um die Versorgungslücken im Rentenalter durch eine planbare Betriebsrente zu minimieren bzw. zu schließen. Die betriebliche Altersversorgung ist nach allgemeiner Auffassung heute kein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers mehr, sondern ein Teil der Gesamtvergütung. Die Leistungen der bAV gewinnen in Gehaltsverhandlungen vor allem unter dem Aspekt der Steueroptimierung zunehmend eine stärkere Bedeutung.
Finanziert der Arbeitnehmer die bAV, spart er je nach Durchführungsweg Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge.