Der Beginn eines Versicherungsvertrages kann unter bestimmten Voraussetzungen verlegt werden. Eine Beginnverlegung ist bis zu sechs Monate möglich, z. B. bei nicht rechtzeitiger Kündigung der Vorversicherung. Ein Aufschub um mehr als sechs Monate ist generell unzulässig.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...