Jeder Versicherungsnehmer, der nach den Beihilfetarifen versichert ist, bekommt mit dem Versicherungsschein eine Beihilfebescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfefestsetzungsstelle.
Beihilfe (Private Krankenversicherung)
Beihilfebemessungssatz (Krankenversicherung)
Beihilfeberechtigte (Krankenversicherung)
Beihilfeversicherung VVG § 199
Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Bundesbeihilfe)
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...