Beihilfebescheinigung (Krankenversicherung)

Jeder Versicherungsnehmer, der nach den Beihilfetarifen versichert ist, bekommt mit dem Versicherungsschein eine Beihilfebescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfefestsetzungsstelle.

Weiterführende Links

Beihilfe (Private Krankenversicherung)

Beihilfebemessungssatz (Krankenversicherung)

Beihilfeberechtigte (Krankenversicherung)

Beihilfeversicherung VVG § 199

Hundertprozentgrenze Beihilfe

Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Bundesbeihilfe)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...