Leistungsart der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit von in der Regel mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeits-Grad bzw. Eintritt einer Berufsunfähigkeit durch Pflegebedürftigkeit (Stufe I entspricht bedingungsgemäß nur 40 Prozent) wird der Vertrag bzw. der Hauptvertrag (Kapitallebens-, Risikolebens- oder Rentenversicherung) einschließlich aller Zusatzversicherungen von der Verpflichtung zur Beitragszahlung freigestellt.
Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist bzw. bei verspäteter Mitteilung mit Ablauf des Monats, zu dem die Mitteilung erfolgt. Er erlischt, wenn der Berufsunfähigkeits-Grad wieder unter 50 Prozent sinkt oder keine Pflegebedürftigkeit mehr mindestens nach Stufe I besteht. Außerdem erlischt er auch bei Versterben der versicherten Person und bei Vertragsablauf.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...